Dienstag, 19. März 2024
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Tipps für einen sicheren Jahreswechsel

Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben "BAM" beginnt (zum Beispiel: BAM-PII-0537), klar zu erkennen.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.

Feuerwerkskörper der Klasse II wie Raketen, Kanonenschläge, Blitze und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von ihnen gezündet werden.

   

Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Klasse I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden.

Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumen zünden. Immer für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörper und Personen achten.

Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzenden Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können. Alle brennbaren Materialien von Balkonen oder Terassen räumen, damit diese nicht von Raketen gezündet werden können.

Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen.

Raketen nur senkrecht starten. Am besten ist, eine schwere Wein- oder Sektflaschen als Startrampe zu benutzen. Noch besser ist es, diese Flasche vor dem Raketenstart in die Erde einzugraben. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit genutzt werden. Und die Raketen nie gegen Hindernisse, wie zum Beispiel Dachvorsprünge oder Bäume, auf die Reise schicken.

Niemals Feuerwerkskörper selbst herstellen.

Niemals mehrere Feuerwerkskörper zu einem Bündel vereinen.

Niemals die Zündschnur verkürzen.

Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal zünden.

Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden.

Niemals gezündete Knallkörper auf Menschen oder Tiere zuwerfen. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen.

Die Finger von nicht zugelassenen Billig-Böllern lassen. Die haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einem Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze.

   

 


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