Gefahr von Eisflächen
Vor Betreten der Eisfläche:
Auf dem Eis:
Was ist, wenn Sie selbst einbrechen?
Was ist, wenn ein anderer einbricht?
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Vor Betreten der Eisfläche:
Auf dem Eis:
Was ist, wenn Sie selbst einbrechen?
Was ist, wenn ein anderer einbricht?
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Vor allem an Weihnachten gibt es viele Brände, die durch unachtsamen Umgang mit Feuer verursacht werden. Viele Einsätze könnten vermieden werden, indem folgende einfache Tipps befolgt werden: Adventskränze und Weihnachtsbäume trocknen mit der Zeit aus und sind dann umso leichter entflammbar. Das trockene Reisig brennt mit hoher Geschwindigkeit und Temperatur ab. Eine Ausbreitung auf das ganze Zimmer oder die Wohnung ist deshalb stets möglich. Halten Sie daher einen Eimer oder eine Bodenvase mit Wasser bereit – noch effektiver sind Feuerlöscher mit einem Wasser-Schaum-Gemisch. Unternehmen Sie einen Löschversuch nur, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist! |
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• Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum so auf, dass er sicher und in ausreichender Entfernung zu brennbaren Gegenständen steht. • Bringen Sie Kerzen am Weihnachtsbaum so an, dass zu darüber liegenden Zweigen genug Abstand bleibt, und zünden Sie die Kerzen stets von hinten nach vorn und von oben nach unten an. Verfahren Sie beim Löschen der Kerzen in umgekehrter Reihenfolge. • Auch bei der Zubereitung eines Festessens gibt es Gefahren. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne oder Friteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf. Dies führt zu einer Fettexplosion, die für Umstehende lebensgefährlich ist! Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf Topf oder Pfanne, und nehmen Sie das Behältnis von der Herdplatte. Ein fest sitzender Deckel erstickt das Feuer, die Flamme erlischt. • Wenn es einmal doch zu einem Brand kommt, hilft die sofortige Alarmierung der Feuerwehr, Schäden zu verringern. Über den europaweit einheitlichen Notruf 112 sind die Feuerwehren rund um die Uhr erreichbar. |
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Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben "BAM" beginnt (zum Beispiel: BAM-PII-0537), klar zu erkennen. Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Feuerwerkskörper der Klasse II wie Raketen, Kanonenschläge, Blitze und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von ihnen gezündet werden. |
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Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Klasse I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden. Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumen zünden. Immer für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörper und Personen achten. Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzenden Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können. Alle brennbaren Materialien von Balkonen oder Terassen räumen, damit diese nicht von Raketen gezündet werden können. Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen. Raketen nur senkrecht starten. Am besten ist, eine schwere Wein- oder Sektflaschen als Startrampe zu benutzen. Noch besser ist es, diese Flasche vor dem Raketenstart in die Erde einzugraben. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit genutzt werden. Und die Raketen nie gegen Hindernisse, wie zum Beispiel Dachvorsprünge oder Bäume, auf die Reise schicken. Niemals Feuerwerkskörper selbst herstellen. Niemals mehrere Feuerwerkskörper zu einem Bündel vereinen. Niemals die Zündschnur verkürzen. Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden. Niemals gezündete Knallkörper auf Menschen oder Tiere zuwerfen. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen. Die Finger von nicht zugelassenen Billig-Böllern lassen. Die haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einem Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze. |
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